Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Severin Gröver – Grafikdesign & Videografie

(Stand: August 2025)

A. Allgemeiner Teil (gilt für Grafikdesign und Videografie)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Severin Gröver (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Grafikdesign- oder Videografie-Dienstleistungen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Diese AGB richten sich ausschließlich an Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Gegenüber Verbrauchern werden diese AGB nicht verwendet; Verträge mit Verbrauchern bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung.

2.3 Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) nach Vertragsschluss sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten; vereinbarte Termine verschieben sich angemessen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung bis zur schriftlichen Bestätigung der Anpassung von Vergütung, Terminen und soweit erforderlich Nutzungsrechten auszusetzen.

2.4 Präsentations- und Angebotsunterlagen, Skizzen, Konzepte, Entwürfe, Moodboards und vergleichbare Vorarbeiten dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder ganz noch teilweise genutzt, weitergegeben, veröffentlicht oder verwertet werden, auch dann nicht, wenn es nicht zum Vertragsschluss kommt.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3.2 Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien verfügt (Logos, Schriften, Bilder, Videos, Musik, Grafiken, Texte etc.) und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.

3.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass alle abgebildeten oder gefilmten Personen ihr Einverständnis zur Veröffentlichung erteilt haben (Model Release).

3.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherungen entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer/Freelancer einzusetzen. Hierdurch wird der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nicht von seinen vertraglichen Pflichten frei.

3.6 Fristen und Liefertermine verlängern sich angemessen, wenn Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers ausbleiben oder Fälle höherer Gewalt (§ 8.3) eintreten.

4. Abnahme

4.1 Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die finalen Arbeitsergebnisse zur Verfügung.

4.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber

die Freigabe schriftlich oder per E-Mail erteilt oder

nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Mängel rügt.

4.3 Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden, die den Gebrauchszweck nicht erheblich beeinträchtigen, oder wegen gestalterischer Entscheidungen, die im Rahmen der vereinbarten kreativen Freiheit liegen.

4.4 Erfolgt nach maximal zwei Korrekturrunden keine objektiv begründete Abnahmeverweigerung, gilt die Leistung als abgenommen.

5. Nutzungsrechte und Urheberrecht

5.1 Der Auftragnehmer bleibt stets Urheber der erstellten Werke.

5.2 Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die im Vertrag oder Angebot ausdrücklich genannten Verwendungsarten (z. B. Online-Nutzung auf der Website des Auftraggebers, Social-Media-Kanälen, Printprodukte).

Eine Nutzung für andere Medien oder Zwecke, insbesondere Rundfunk, Fernsehen, Kino, Streaming-Plattformen, Außenwerbung, Merchandising oder Weitergabe an Dritte, ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung zulässig.

5.3 Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

5.4 Buyouts & erweiterte Rechte: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber keine exklusiven Rechte (Buyouts) an den erstellten Werken. Die eingeräumten Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf die im Vertrag festgelegten Medien, Territorien und Zeiträume.

Eine Nutzung in Rundfunk, Fernsehen, Kino, auf Streaming-Plattformen oder in vergleichbaren großreichweitigen Medien bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung (Buyout). Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach dem Umfang der zusätzlichen Nutzung und wird vorab vertraglich festgelegt.

5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke einschließlich des Namens und Logos des Auftraggebers zum Zweck der Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen, Wettbewerbe/Festivals) zu nutzen, sofern dem keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer hierfür die erforderlichen Marken-, Urheber- und sonstigen Nutzungsrechte unentgeltlich ein.

5.6 Rechte Dritter / Persönlichkeitsrechte: Werden im Auftrag Logos, Marken, Schriften, Musik, Stockmaterial, Fotografien, Videos oder sonstige Inhalte Dritter verwendet, richtet sich der Nutzungsumfang des Auftraggebers nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht verpflichtet, über den für die vertragliche Nutzung erforderlichen Umfang hinausgehende Rechte einzuholen. Für die Einholung und den Bestand von Einwilligungen abgebildeter Personen (Model-/Property-Releases) ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit diese Personen/Locations von ihm gestellt oder ausgewählt werden; stellt der Auftragnehmer diese, beschränkt sich seine Pflicht auf die Einholung branchenüblicher Standardfreigaben für die vereinbarte Nutzung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm veranlassten oder über den vereinbarten Umfang hinausgehenden Nutzung beruhen.

5.7 Die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten nach 5.2–5.4 erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung sämtlicher vertraglich geschuldeter Vergütungen und Auslagen.

6. Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsbedingungen

6.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Fremdkosten (z. B. Flug-, Hotel-, Miet- oder Reisekosten, Lizenzen für Musik, Stockbilder oder Schriftarten) sind nicht Bestandteil der Auftragssumme, sondern werden – sofern nicht ausdrücklich im Angebot als enthalten ausgewiesen – gesondert berechnet.

Auch wenn Fremdkosten in der Gesamtrechnung des Auftragnehmers aufgeführt sind, handelt es sich dabei um durchlaufende Posten, die der Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten hat.

6.3 Fremdkosten sind im Falle einer Stornierung nach erfolgter Buchung in voller Höhe zu erstatten.

6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; der Auftragnehmer kann darüber hinaus eine Mahnpauschale in gesetzlich zulässiger Höhe verlangen.

6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen (z. B. 50 % bei Beauftragung, 50 % bei Lieferung), sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

6.6 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

7. Kündigung und Stornierung

7.1 Der Auftrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

7.2 Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vor Fertigstellung, schuldet er:

Vergütung für alle bis dahin erbrachten Leistungen,

Ausfallpauschale:

Kündigung mehr als 10 Werktage vor Leistungsbeginn: 30 % der vereinbarten Auftragssumme,

Kündigung 10 Werktage oder weniger vor Leistungsbeginn: 60 % der Auftragssumme.

7.3 Bereits gebuchte Fremd- oder Reisekosten sind unabhängig von der Ausfallpauschale vollständig zu erstatten.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer dem Grunde nach; die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Auftragssumme (ohne Fremdkosten).

8.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, Epidemien/Pandemien) schließen eine Haftung aus; vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

9. Geheimhaltung

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen geheim zu halten.

9.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtlich offengelegt werden müssen oder die dem Auftragnehmer bereits rechtmäßig vorlagen.

10. Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß der DSGVO.

10.2 Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist Severin Gröver.

10.3 Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

11.5 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

B. Besonderer Teil: Grafikdesign

Zusätzlich zu Teil A gilt für Grafikdesign-Aufträge:

B.1 Gestaltungsfreiheit und Abnahme

Der Auftragnehmer erfüllt den Auftrag nach eigenem fachlichen und künstlerischen Ermessen im Rahmen des vereinbarten Zwecks.

Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Änderungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die erbrachte Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich beanstandet.

B.2 Entwürfe, Vorlagen und Rechte an Zwischenständen

Entwürfe, Skizzen, Layouts, Reinzeichnungen und vergleichbare Vorstufen sind urheberrechtlich geschützt.

Diese dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder im Original noch in veränderter Form genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Der Auftraggeber erhält nur die final vereinbarten, fertiggestellten Arbeitsergebnisse.

B.3 Nutzungsrechte und Lizenzen

Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das sich ausschließlich auf die im Angebot oder Vertrag bezeichneten Zwecke erstreckt.

Eine Nutzung für weitere Zwecke (z. B. Merchandising, Kino- oder TV-Werbung, Apps, Software-Integration) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Werden Schriften, Stockbilder oder sonstiges Lizenzmaterial Dritter verwendet, erhält der Auftraggeber lediglich die Nutzungsrechte im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, darüber hinausgehende Rechte einzuholen.

B.4 Änderungen und Bearbeitungen

Veränderungen oder Bearbeitungen der Arbeitsergebnisse, insbesondere durch Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Dies gilt auch für die Integration in andere Werke oder Medien.

B.5 Herausgabe von Daten und Archivierung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, offene Produktionsdaten (z. B. Dateien aus Adobe InDesign, Illustrator, Photoshop) herauszugeben. Eine Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

Die Archivierung von Rohmaterial und/oder Projektdaten erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Auftragnehmer nach Abschluss des Auftrags nicht verpflichtet, Daten aufzubewahren, vorzuhalten oder erneut bereitzustellen.

C. Besonderer Teil: Videografie

Zusätzlich zu Teil A gilt für Videografie-Aufträge:

C.1 Produktionsablauf und Abnahme

Der Auftragnehmer führt Dreharbeiten und Postproduktion nach eigenem fachlichen und künstlerischen Ermessen im Rahmen des vereinbarten Konzepts durch.

Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Änderungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die erbrachte Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich beanstandet.

C.2 Rohmaterial und Rechte an Zwischenständen

Rohmaterial, Zwischenschnitte und nicht verwendetes Material bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht herausgegeben, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Der Auftraggeber erhält nur die final vereinbarten, fertiggestellten Produktionen.

C.3 Nutzungsrechte und Lizenzen

Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das sich ausschließlich auf die im Angebot oder Vertrag genannten Zwecke erstreckt (z. B. Website, Social Media, interne Präsentation).

Eine Nutzung für andere Zwecke, insbesondere für Rundfunk, Fernsehen, Kino, Streaming-Plattformen, Außenwerbung oder sonstige kommerzielle Auswertungen, ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung zulässig.

Werden Logos, Musik, Stockmaterial, Fotos oder Rechte am eigenen Bild von Dritten verwendet, so erhält der Auftraggeber lediglich die Nutzungsrechte im Rahmen der entsprechenden Lizenzen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine weitergehende Nutzung.

C.4 Änderungen und Bearbeitungen

Bearbeitungen, Umgestaltungen oder anderweitige Änderungen der Arbeitsergebnisse sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Dies gilt auch für die Weiterverwendung einzelner Sequenzen.

C.5 Herausgabe von Daten und Archivierung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Rohdaten oder Projektdateien (z. B. Premiere Pro-, DaVinci- oder After-Effects-Projekte) herauszugeben. Eine Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

Die Archivierung von Rohmaterial und/oder Projektdaten erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Auftragnehmer nach Abschluss des Auftrags nicht verpflichtet, Daten aufzubewahren, vorzuhalten oder erneut bereitzustellen.